Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die markta GmbH, Frankgasse 10/8, 1090 Wien, FN 482358a, ("markta" oder "wir") mit Unternehmerinnen ("Unternehmerinnen", "Kundin" oder "Kundinnen"; markta und Kundinnen gemeinsam die "Vertragspartnerinnen") zum Absatz eigener Produkte schließt. Sie gelten also nicht für Verbraucherinnengeschäfte; dafür verwendet markta eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB ausschließlich die weibliche Schreibweise verwendet – selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gemeint.
1. Geltungsbereich und Änderungen dieser AGB
1.1. Die AGB, die jederzeit unter https://www.markta.at/b2b-agb abrufbar sind, gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen markta und der Kundin und regeln in Ergänzung zur konkreten Bestellung alle wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnerinnen im Zusammenhang mit dem Absatz von Produkten durch markta, insbesondere der Lieferung von Lebensmitteln.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, in Formblättern enthaltene rechtliche Bestimmungen oder dergleichen von Kundinnen werden, selbst bei deren Kenntnis durch markta, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch markta zugestimmt.
1.3. markta behält sich vor, diese AGB zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Sollen die Änderungen der AGB auch auf bestehende Vertragsverhältnisse Anwendung finden, müssen die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor deren beabsichtigter Rechtswirksamkeit durch Zusendung an die von der Kundin zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse zur Kenntnis gebracht und von der Kundin akzeptiert werden.
1.4. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Verständigung per E-Mail an partner@markta.at, gilt dies als Einverständnis der Kundin zur Änderung der AGB und damit der vertraglichen Vereinbarung. Die Kundin wird auf diese Rechtsfolge im Zuge der Verständigung über die Änderung der AGB gesondert hingewiesen werden.
1.5. Im Fall des Widerspruchs durch die Kundin kann markta den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung der regelmäßigen Lieferung auf Basis der vorherigen Fassung der AGB nicht mehr möglich ist oder das Fortbestehen der Vertragsbeziehungen mit der Kundin für markta aus anderen Gründen nicht mehr wirtschaftlich erscheint.
2. Vertragsabschluss
2.1. Diese AGB gelten insbesondere für die folgenden Leistungen von markta, wobei sich der konkrete Leistungsgegenstand nach der zwischen markta und der Kundin im Einzelfall geschlossenen Vereinbarung richtet:
i. Einmalige Lieferung von Produkten an Kundinnen (zB für Meetings, Events oder besondere Anlässe)
ii. Wiederholte Lieferung von Produkten an Kundinnen, wobei die Zusammenstellung der Produkte nach Wunsch der Kundinnen bei jeder Lieferung gleich oder unterschiedlich sein kann
iii. Verkauf von Gutscheinen für den online shop von markta
iv. Lieferung von Geschenkpaketen an Kundinnen in deren Betriebsstätten oder an dritte Adressen (zB von Geschäftspartnerinnen oder Mitarbeiterinnen)
v. Einrichtung einer Abholstelle in Betriebsstätten von Kundinnen, von denen Mitarbeiterinnen oder andere dritte Personen selbst bestellte Produkte von markta abholen können (zB Sammelzustellung an eine Betriebsstätte statt Einzelzustellungen an Privatadressen von Mitarbeiterinnen)
2.2. Der Vertragsabschluss zwischen markta und den Kundinnen richtet sich nach den nachstehenden Bestimmungen.
2.3. markta richtet aufgrund zuvor von der Kundin geäußerter Wünsche ein schriftliches Angebot zum Vertragsabschluss ("Angebot") an die Kundin. Darin wird der konkrete Auftrag (im Wesentlichen Ware, Menge, Preis, Lieferadresse) definiert.
2.4. Das Angebot kann von der Kundin angenommen werden. Mit Zugang der Erklärung der Kundin kommt zwischen markta und der Kundin ein Vertrag zustande. Sollte die Kundin Änderungen des Angebots wünschen, kann sie dies entweder markta mitteilen und wird markta ein neues Angebot erstellen oder auf dem von markta übermittelten Angebot vermerken. In diesem Fall kommt der Vertrag erst durch Übermittlung einer Bestätigung zustande, dass markta mit den geänderten Wünschen einverstanden ist.
2.5. markta ist berechtigt, Angebote, Wünsche und dergleichen von Kundinnen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Lieferungen
3.1. Die Zustellung der von markta erworbenen Waren erfolgt durch markta oder von dieser nach freiem Ermessen beauftragte dritte Personen.
3.2. markta liefert ausschließlich an Adressen in Österreich, die über eine befestigte Straße erreichbar und öffentlich zugänglich sind.
3.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine einmalige Lieferung an die Zustelladresse innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Rechtswirksamkeit des zwischen markta und der Kundin geschlossenen Vertrags. Bei wiederholten Lieferungen erfolgt die Lieferung zu den jeweils vereinbarten Lieferterminen. Soll eine Lieferung ausnahmsweise unterbleiben, etwa wegen eines Feiertags, Betriebsurlaubs oder dergleichen, ist dies markta mindestens 14 Tage zuvor per Email an partner@markta.at mitzuteilen. Andernfalls ist markta auf das volle Entgelt anspruchsberechtigt.
3.4. Sollte der erste Zustellversuch einer Lieferung aufgrund einer von der Kundin verschuldet falschen oder unvollständigen Angabe der Lieferadresse erfolglos bleiben oder an der Lieferadresse niemand angetroffen werden können, entscheidet markta nach Kontaktaufnahme mit der Kundin im Einzelfall über die weitere Vorgehensweise. Die von der Kundin verschuldete Unmöglichkeit der Zustellung hat die Vernichtung der verdorbenen Waren durch markta oder die von markta beauftragte Zustellerin zur Folge. In diesem Fall werden der Kundin alle vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
4. Preise und Versandkosten
Die Preise richten sich nach den Angaben im Angebot. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sie den Netto-Preis für die Waren und die Kosten für die Lieferung bzw Zustellung.
5. Fälligkeit und Bezahlung
5.1. Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrags durch markta bzw im Fall von wiederholten Lieferungen im Anschluss an jede Lieferung. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Kundin erteilt ausdrücklich ihre Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge binnen 14 Tagen zu bezahlen.
5.2. Zahlungen an markta haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der jeweiligen Rechnung von markta ausgewiesene Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von markta maßgebend.
5.3. Von markta gewährte Rabatte oder ausgestellte Gutscheine müssen bereits bei einer Bestellung bekannt gegebenen werden. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.
5.4. Im Fall eines Zahlungsverzuges seitens der Kundin kommt der gesetzliche Verzugszinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz zur Anwendung. Die Zulässigkeit und Höhe nötiger Betreibungskosten richtet sich nach § 458 Unternehmensgesetzbuch. Gegenwärtig steht markta demnach eine Entschädigung von EUR 40 je betriebener Rechnung zu. Sollten die Betreibungskosten diesen Betrag übersteigen (insbesondere bei Beiziehung eines Inkassoinstituts oder Rechtsanwalts), gilt § 1333 Abs 2 ABGB.
5.5. Von der Kundin gegen markta geltend gemachte Ansprüche berechtigen die Kundin nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit diesen aufzurechnen.
6. Eigentumsvorbehalt, Transportschäden, Mängel der Ware, Gewährleistung
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von markta.
6.2. Die Kundin ist verpflichtet, gelieferte Ware bei Zustellung umgehend auf offensichtliche Mängel, Transportschäden und dergleichen zu untersuchen und diese gegebenenfalls unverzüglich dem Zusteller mitzuteilen und telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) Kontakt mit markta aufzunehmen. Unmittelbar nach erfolgter Zustellung ist die gelieferte Ware je nach Umfang zumindest stichprobenartig auf Mängel zu untersuchen. Sollten solche festgestellt werden, ist markta davon noch am Tag der Zustellung schriftlich (E-Mail an partner@markta.at ist ausreichend) zu unterrichten.
6.3. Erfolgt am Tag der Zustellung keine Reklamation durch die Kundin, sind insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise sehr raschen Verderblichkeit der gelieferten Lebensmittel alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche erloschen.
6.4. Die fachgerechte Lagerung der Ware nach Übernahme durch die Kundin liegt in der Verantwortung der Kundin.
7. Haftung durch markta
7.1. markta haftet nicht für von Kundinnen gemachte falsche oder unvollständige Angaben jeglicher Art, insbesondere Lieferadressen, und dadurch verursachte Schäden. Die für eine mehrmalige bzw unmögliche Zustellung entstandenen Kosten sind von der Kundin zu tragen.
7.2. markta haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
8. Kündigung
Im Fall einer einmaligen Lieferung ist eine Kündigung des Vertrags nicht möglich. Vereinbaren markta und eine Kundin wiederholte Lieferungen oder die Zurverfügungstellung einer Abholstation durch die Kundin, kann die Kundin den Vertrag monatlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen.
9. Datenschutz
markta verarbeitet, erhebt, speichert und nutzt die von der Kundin zur Verfügung gestellten Daten zum Zweck der Erfüllung der beauftragten Dienstleistungen sowie zur Bereitstellung und Optimierung der Dienstleistungen. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.markta.at/datenschutz abgerufen werden kann.
10. Sonderbestimmungen für Gutscheine
10.1. Teilweise abweichend von, teilweise in Ergänzung zu den Bestimmungen dieser AGB gilt für den Erwerb von Gutscheinen folgendes:
10.2. Gutscheine können im Zuge der Bestellung gemäß Punkt 2.2 in beliebiger Höhe erworben werden.
10.3. Gutscheine können in Form eines Hard Copy-Gutscheins oder in Form eines digitalen Gutscheins erworben werden. In beiden Fällen befindet sich auf dem Gutschein ein einmaliger Gutscheincode. Dieser kann im markta-Onlineshop eingelöst werden.
10.4. Nach Kauf des Gutscheins wird dieser abhängig von der erworbenen Form (i) der Kundin per E-Mail zugesandt (bei Erwerb eines digitalen Gutscheins) oder (ii) im Zuge der Lieferung der Bestellung an die Kundin der Lieferung beigelegt (Hard Copy-Gutschein (Gutscheinkarte)).
10.5. Um den Gutschein einzulösen, ist der einmalige Gutscheincode vor Kaufabschluss in das Feld "Geschenkkarte oder Rabattcode" einzutragen. Das nachträgliche Einlösen von Gutscheinen, somit das Einlösen des Gutscheins nach Kaufabschluss, ist nicht möglich.
10.6. Gutscheine sind binnen einer Frist von 3 Jahren ab Kaufdatum einzulösen, dies gilt auch bei Übertragung des Gutscheins an Dritte, insbesondere Verbraucher (zB Mitarbeiterinnen).
10.7. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden.
11. Sonderbestimmungen für die Vereinbarung über die Einrichtung einer Abholstation
11.1. Teilweise abweichend von, teilweise in Ergänzung zu den Bestimmungen dieser AGB gilt bei Vereinbarung zwischen markta und einer Kundin über die Einrichtung einer Abholstation in der/einer Betriebsstätte der Kundin folgendes:
11.2. Die Kundin stellt lediglich eine Abholstation zur Verfügung, an die von ihren Mitarbeiterinnen bestellte Waren geliefert werden können. Die Kundin erhält für die Zurverfügungstellung der Abholstation kein Entgelt (und zwar weder von markta noch von dritten Personen wie insbesondere Mitarbeiterinnen). Es handelt sich dabei um eine Serviceleistung der Kundin zugunsten ihrer Mitarbeiterinnen. Klarstellend wird festgehalten, dass für die Zahlung der von Mitarbeiterinnen der Kundin privat bestellten Waren keine Haftung der Kundin besteht.
11.3. Die Kundin verpflichtet sich, im Rahmen der Anlieferung in die Betriebsstätte, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls markta umgehend, jedenfalls noch am Tag der Anlieferung, davon in Kenntnis zu setzen.
11.4. Die Kundin verpflichtet sich weiters, die gelieferten Waren bis zur Übernahme durch die bestellende Mitarbeiterin fachgerecht zu lagern. Dies schließt sowohl die Zurverfügungstellung einer Kühlmöglichkeit (Kühlschrank) als auch die Sicherung gegen unzulässige Zugriffe Dritter (zB andere Mitarbeiterinnen) ein. Die Kundin haftet für Verlust und sonstige Schäden im Zeitraum zwischen Lieferung und (versuchter und rechtzeitiger) Übernahme der Waren durch die jeweilige Mitarbeiterin.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Die für die Kommunikation mit der Kundin maßgebliche Sprache und Vertragssprache ist Deutsch.
12.2. Sofern nicht anders vereinbart oder auf der Webseite www.markta.at anders angegeben, sind Mitteilungen von Kundinnen an markta an folgende Email-Adresse zu richten: partner@markta.at
12.3. Solange die Kundin keine anderen Kontaktdaten bekanntgibt, kann markta sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen etc) im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten senden. Die Kundin verpflichtet sich, die von ihr im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von markta zu halten und diese an jedem Werktag zumindest einmal abzurufen. Weiters verpflichtet sich die Kundin, allfällige Änderungen der E-Mail-Adresse(n) unverzüglich an markta mitzuteilen. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag bei der Kundin zugegangen, soweit diese nicht beweist, dass ihr die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung ihrerseits kausal war.
12.4. Der Vertrag zwischen markta und der Kundin unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
12.5. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen markta und der Kundin vereinbaren die Vertragspartnerinnen die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von markta sachlich zuständigen Gerichts.
12.6. Bei Widersprüchen zwischen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung zwischen markta und einer Kundin und diesen AGB gehen die speziellen vertraglichen Bestimmungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fassung dieser AGB: April 2023